Ein plötzlicher Herz-Kreislauf-Stillstand kann jeden treffen – auch am Arbeitsplatz. In einer solchen Situation zählt jede Minute. Ein automatisierter externer Defibrillator (AED) kann Ersthelfende dabei unterstützen, schnell zu handeln und die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes zu überbrücken. Doch die Anschaffung eines Defibrillators allein reicht nicht aus. Damit das Gerät im Notfall tatsächlich hilft, müssen auch die organisatorischen Voraussetzungen stimmen.
Wo sollte der AED hängen? Wer ist verantwortlich? Sind Mitarbeitende ausreichend informiert und wissen sie, was im Ernstfall zu tun ist? Unternehmen sollten diese Fragen klären, bevor ein Notfall eintritt.
Ist ein AED im Betrieb vorgeschrieben?
Ein AED ist in Deutschland nicht pauschal für jedes Unternehmen vorgeschrieben. Ob die Anschaffung sinnvoll ist, sollte im Rahmen der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung geprüft werden. Dabei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle: Wie viele Beschäftigte arbeiten im Unternehmen? Gibt es regelmäßigen Publikumsverkehr? Sind besondere Gefährdungen vorhanden, beispielsweise durch elektrischen Strom? Wie groß ist das Betriebsgelände und wie schnell kann der Rettungsdienst die betroffenen Bereiche erreichen?
Auch Schichtarbeit, weitläufige Gebäude oder mehrere Betriebsstandorte können bei der Entscheidung eine Rolle spielen. Die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt kann Unternehmen bei der Beurteilung und Planung der betrieblichen Ersten Hilfe unterstützen.
Wo sollte der Defibrillator angebracht werden?
Ein AED hilft nur dann, wenn er im Notfall schnell gefunden und erreicht werden kann. Der Standort sollte deshalb gut zugänglich, eindeutig gekennzeichnet und möglichst zentral gewählt werden. Lange Wege, verschlossene Räume oder Bereiche, die nur bestimmten Mitarbeitenden zugänglich sind, können im Ernstfall wertvolle Zeit kosten.
In größeren Unternehmen kann es sinnvoll sein, mehrere Geräte an unterschiedlichen Standorten vorzuhalten. Dabei sollten auch Außenbereiche, Produktionshallen, Lager oder weit entfernte Gebäudeteile berücksichtigt werden. Wichtig ist außerdem eine klare Beschilderung. Das Rettungszeichen E010 kennzeichnet den Standort eines Defibrillators. Der AED sollte zudem in den betrieblichen Flucht- und Rettungsplänen berücksichtigt werden.
Entscheidend ist nicht allein die Entfernung zum Gerät, sondern die tatsächliche Zeit, die benötigt wird, um es im Notfall zum Einsatzort zu bringen.
Wer übernimmt die Verantwortung für den AED?
Mit der Anschaffung eines AED übernimmt das Unternehmen auch Verantwortung für dessen ordnungsgemäßen Betrieb. Deshalb sollte eine konkrete Person mit der Betreuung des Geräts beauftragt werden. Diese Person behält beispielsweise den Zustand des Geräts und des Zubehörs im Blick, organisiert notwendige Kontrollen und sorgt dafür, dass Verbrauchsmaterial rechtzeitig ersetzt wird.
Die Zuständigkeiten sollten schriftlich festgehalten werden. Dazu gehört auch eine Vertretungsregelung, damit die Betreuung beispielsweise bei Urlaub oder Krankheit nicht ausfällt. Bei mehreren Geräten oder Standorten empfiehlt sich eine zentrale Übersicht, aus der hervorgeht, wo sich die AED befinden und wer für sie zuständig ist.
Müssen Mitarbeitende im Umgang mit dem AED geschult werden?
AED sind so konzipiert, dass sie Anwenderinnen und Anwender durch Sprachansagen und visuelle Hinweise durch die einzelnen Schritte führen. Auch medizinische Laien können sie grundsätzlich einsetzen. Eine spezielle Hersteller-Einweisung für jede Person, die im Notfall einen AED anwenden könnte, ist nicht erforderlich.
Trotzdem sollte der Umgang mit dem Gerät im betrieblichen Erste-Hilfe-Konzept fest verankert sein. Betriebliche Ersthelferinnen und Ersthelfer sollten mit dem konkreten AED vertraut sein und dessen Anwendung praktisch üben. Die DGUV empfiehlt, sie mindestens einmal jährlich anhand der betrieblichen Betriebsanweisung zu unterweisen. Dabei geht es nicht nur um die Bedienung, sondern auch um die Einbindung des AED in die betrieblichen Notfallabläufe.
Auch alle übrigen Beschäftigten sollten wissen, wo sich der Defibrillator befindet und wie die Ersthelfenden erreichbar sind. Informationen über den AED können beispielsweise in die regelmäßigen Unterweisungen, Aushänge oder interne Kommunikationskanäle integriert werden.
Wie wird der AED in den betrieblichen Notfallplan eingebunden?
Ein AED sollte niemals isoliert betrachtet werden. Er ist Teil der betrieblichen Rettungskette und muss in die bestehenden Abläufe der Ersten Hilfe integriert werden. Dazu sollte klar geregelt sein, wer im Notfall den Notruf 112 absetzt, wer mit der Wiederbelebung beginnt, wer den AED holt und wer den Rettungsdienst zum Einsatzort einweist.
Wichtig ist, dass die Herzdruckmassage und die Alarmierung des Rettungsdienstes nicht durch die Suche nach dem Defibrillator verzögert werden. Sobald der AED verfügbar ist, wird er eingeschaltet und den Sprach- und Bildanweisungen entsprechend eingesetzt. Die Wiederbelebungsmaßnahmen werden dabei fortgesetzt und mit der Defibrillation abgestimmt.
Solche Abläufe sollten regelmäßig besprochen und möglichst praktisch geübt werden. Gerade in größeren Gebäuden oder bei mehreren Schichten ist es sinnvoll, unterschiedliche Szenarien zu berücksichtigen.
Wie bleiben Gerät und Zubehör einsatzbereit?
Ein AED muss im Ernstfall funktionieren. Deshalb gehört die regelmäßige Kontrolle der Einsatzbereitschaft zu den zentralen organisatorischen Aufgaben. Dabei sind insbesondere der Gerätestatus, die Batterie beziehungsweise der Akku und die Elektroden zu berücksichtigen. Auch Verfallsdaten und mögliche Beschädigungen sollten überprüft werden.
Viele moderne AED führen automatische Selbsttests durch und signalisieren, wenn eine Störung vorliegt. Diese Funktion ersetzt jedoch nicht die organisatorische Verantwortung für die regelmäßige Kontrolle. Die Vorgaben des jeweiligen Herstellers und die geltenden Anforderungen der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) sind zu beachten.
Auch bei den sicherheitstechnischen Kontrollen ist ein genauer Blick auf die aktuellen Regelungen erforderlich: Die MPBetreibV wurde 2025 angepasst. Unter bestimmten Voraussetzungen können sicherheitstechnische Kontrollen bei selbsttestenden AED im nicht öffentlichen Bereich entfallen. Ob dies für ein konkretes Gerät gilt, muss anhand der aktuellen gesetzlichen Vorgaben und der Herstellerinformationen geprüft werden.
Nach einem Einsatz muss das Gerät zeitnah kontrolliert und wieder vollständig einsatzbereit gemacht werden. Benutzte Elektroden sind zu ersetzen, Batterien gegebenenfalls auszutauschen und das Gerät entsprechend den Herstellervorgaben für den nächsten Einsatz vorzubereiten.
Welcher AED passt zum Unternehmen?
Bei der Auswahl eines AED sollten Unternehmen nicht ausschließlich auf den Anschaffungspreis achten. Entscheidend sind unter anderem die einfache Bedienbarkeit, die Eignung für den vorgesehenen Einsatzort, die Verfügbarkeit von Zubehör und die langfristigen Betriebs- und Wartungskosten.
Auch die Frage, ob mehrere Geräte zentral überwacht werden sollen, kann relevant sein. Gerade bei Unternehmen mit mehreren Gebäuden oder Standorten kann eine digitale Statusüberwachung die Organisation erleichtern. So lassen sich beispielsweise Gerätestatus, Batterie- und Elektrodenzustand zentral kontrollieren.
Mit dem FRED PA-1 bietet SCHILLER einen AED, der speziell auf eine einfache Anwendung durch Ersthelfende ausgelegt ist. Nach dem Öffnen des Gerätedeckels führen Sprachansagen und visuelle Hinweise durch die einzelnen Schritte. Für Unternehmen, die mehrere Geräte verwalten möchten, bietet der FRED PA-1 Online zusätzlich die Möglichkeit einer zentralen digitalen Überwachung über LifeDataNet G2.
Mehr Informationen finden Sie auf der Produktseite zum FRED PA-1 und FRED PA-1 Online von SCHILLER.
AED im Betrieb: Gute Vorbereitung schafft Sicherheit
Ein Defibrillator ist eine wichtige Ergänzung der betrieblichen Ersten Hilfe. Sein Nutzen hängt jedoch entscheidend davon ab, ob das Gerät im Notfall schnell erreichbar und einsatzbereit ist und die Mitarbeitenden wissen, was zu tun ist.
Unternehmen sollten deshalb nicht nur die Anschaffung planen, sondern auch Standort, Zuständigkeiten, Unterweisung, Notfallabläufe und regelmäßige Kontrollen festlegen. Eine klare Organisation sorgt dafür, dass im Ernstfall keine wertvolle Zeit verloren geht.
SCHILLER Medizintechnik unterstützt Unternehmen bei der Auswahl geeigneter AED-Lösungen. Informieren Sie sich über die verschiedenen Möglichkeiten und schaffen Sie die Voraussetzungen für eine gut organisierte Erste Hilfe in Ihrem Betrieb.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen fachlichen Information und ersetzt keine individuelle rechtliche oder arbeitsmedizinische Beratung.
Literatur und weiterführende Informationen
- DGUV: FAQ zur betrieblichen Ersten Hilfe – Abschnitt 11: Automatisierte Defibrillation.
- DGUV Information 204-010: Automatisierte Defibrillation im Rahmen der betrieblichen Ersten Hilfe.
- DGUV forum (2026): Erste Hilfe im Betrieb kann Leben retten.
- SCHILLER Medizintechnik: FRED PA-1 und FRED PA-1 Online.
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